Halle nur mit Boosterimpfung oder 2G-Plus
Liebe Tennisfreunde,
die Landesregierung hat eine neue Corona Bekämpfungsverordnung erlassen. Gültig seit 12.01.2022!
Demnach darf nur noch in den Hallen Tennis spielen, wer die 2G-Plus Regeln erfüllt. Geimpft und Getestet. (offizieller Test! Kein Selbsttest!!)
Ausgenommen hiervon sind Spieler die die Poster Impfung erhalten haben und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Corona Virus geimpft werden können. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nach zu weisen und im Sinne von §2 Nummer 6 SchAusnahmV zu testen. (offizieller Test! Kein Selbsttest!!)
Von denjenigen die bereits ihre 3. Impfung erhalten haben, benötigen wir umgehend den Nachweis der Booster-Impfung.
Bitte sendet diesen per Mail vorstand@taf-tennis.de
Wer schon 2x geimpft ist aber noch keine Wooster-Impfung erhalten hat sendet bis spätestens 2 Stunden vor Spielbeginn eine Kopie des offiziellem Tests (nicht älter als 24 std.) an: vorstand@taf-tennis.de
Später eingehende Tests führen zum erlöschen der Buchung.
Der Bucher des Tennisplatzes trägt die volle Verantwortung für seine Mitspieler und ist in der Pflicht den Impfstatus und den gegebenenfalls erforderlichen Test zu kontrollieren.
Verstöße gegen die Coronaauflagen führen zunächst zum Platzverweis und im Wiederholungsfalle zum Hallenverbot.
Impfunterlagen, Test und Personalausweis sind während des Aufenthalts in der Halle mitzuführen.
Bitte denkt dran das diese Auflagen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und der Vorstand hier nur seine Arbeit zum Wohle aller macht.
Alternative zu de Auflagen hieße die Halle zu schließen. Das will sicher keiner.
In der Anlage eine Übersicht des Landesverband zu diesem Thema.
Mit sportlichen Grüßen
Wilfried Harms
-Sportwart-